13. Juli 2026

Die Position des ZVSHK zum abrupten Förderstopp der BEG-Förderung

UrkundenĂĽbergabe September 2025
(Bilder Maria Hertnagel)

Der ZVSHK hat kurzfristig eine Position zum abrupten Förderstopp der BEG-Förderung erarbeitet, auf dessen Basis er die Gespräche mit dem BWME sowie den Bundestagsabgeordneten führt. Die Position (Stand 13. Juli 2026) finden Sie im Folgenden:

„Kurzfristige Förderstopps beschädigen die GlaubwĂĽrdigkeit politischen Handelns”
Der abrupte BEG-Antragsstopp sendet ein fatales politisches Signal. SHK-Innungsfachbetriebe und Verbraucher haben auf Grundlage geltender Förderbedingungen geplant, beraten, investiert und Entscheidungen vorbereitet. Wenn diese Grundlage ohne belastbare Übergangsregelung schlagartig entzogen wird, wird genau das Vertrauen beschädigt, auf das erfolgreiche Förderpolitik angewiesen ist. Politik darf Erwartungen, die sie selbst geschaffen hat, nicht kurzfristig ins Leere laufen lassen. Wer auf Basis geltender Regeln handelt, muss sich darauf verlassen können, dass staatliche Rahmenbedingungen nicht von heute auf morgen faktisch entwertet werden.

„Fehlender Vertrauensschutz bremst Investitionen und schwächt die Akzeptanz der Transformation in erneuerbare Technologien”
Der Antragsstopp und die angekündigte Wiederaufnahme der Förderung zu veränderten Konditionen schaffen nicht nur Unsicherheit, sondern gefährden konkret Investitionen. SHK-Innungsfachbetriebe haben Kapazitäten eingeplant, Aufträge vorbereitet, Materialien disponiert und Kunden auf Basis der bestehenden Förderkulisse beraten. Verbraucher haben ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf diese Rahmenbedingungen getroffen. Wenn der Zugang zur Förderung dann kurzfristig abgeschnitten wird, obwohl Vorhaben faktisch weit fortgeschritten sind, entsteht der Eindruck politischer Beliebigkeit. Dann entscheidet nicht mehr die Ernsthaftigkeit oder Reife eines Projekts, sondern allein der Zufall des Verfahrensstands. Das ist weder praxisgerecht noch vermittelbar. So verliert Politik Akzeptanz genau bei denen, die ihre Ziele vor Ort umsetzen sollen.

ZVSHK fordert eine rechtssichere Ăśbergangsregelung fĂĽr laufende und antragsreife Vorhaben
Der ZVSHK fordert deshalb für bereits vorbereitete, beauftragte oder unmittelbar antragsreife Vorhaben einen wirksamen Vertrauensschutz. Betriebe und Verbraucher haben im Vertrauen auf die geltenden BEG-Förderbedingungen geplant, Verträge vorbereitet oder abgeschlossen und teilweise bereits wirtschaftliche Verpflichtungen übernommen. Genau das falsche Signal würde an all jene gesendet, die politische Ziele frühzeitig aufgegriffen und Verantwortung übernommen haben. Notwendig ist daher eine praktikable und rechtssichere Übergangsregelung, die bestehende Planungen schützt, Investitionen absichert und verhindert, dass Betriebe und Verbraucher die Folgen kurzfristiger politischer Entscheidungen allein tragen müssen.

„BEG schwächt die Wärmepumpe”
Mit dem Entwurf der neuen BEG EM wird die Förderung dezentraler Wärmepumpen deutlich zurückgefahren, während der Anschluss an Wärme- und Gebäudenetze weiter stark gefördert bleibt. Damit verschiebt sich die Förderkulisse erkennbar zugunsten leitungsgebundener, häufig kommunal geprägter Versorgungslösungen.

„Technologieoffenheit versprochen, aber praktisch eingeschränkt”
Obwohl die Richtlinie einen technologieoffenen Ansatz betont, wird die Wahlfreiheit von Eigentümern faktisch eingeengt. Wenn Einzelheizungen in potenziellen Wärmenetzgebieten schlechter gestellt werden, zählt nicht mehr vorrangig die beste Lösung für das Gebäude, sondern die politisch gewünschte Systementscheidung.

„Zentral vor dezentral – staatlich-kommunal vor privat”
Die stärkere VerknĂĽpfung von Förderung, Wärmenetzen und kommunaler Wärmeplanung verstärkt den Eindruck, dass im Wärmesektor zunehmend „Staat vor privat” gilt. Es droht ein politischer Vorrang von staatlich-kommunalen Strukturen vor privaten Investitionen. Wo Kommunen und Stadtwerke planen, fördern und zugleich selbst als Marktakteure auftreten, braucht es umso mehr fairen Wettbewerb, Transparenz und Schutz privater Investitionsentscheidungen. Der Staat ist weder der bessere Unternehmer noch der bessere Heizungsinstallateur.

ZVSHK fordert einheitliche und faire Rahmenbedingungen für dezentrale und netzgebundene Lösungen
Der ZVSHK fordert daher eine Förderpolitik, die technologieoffen, wettbewerbsfair und verlässlich ausgestaltet ist. Die BEG darf nicht einseitig zulasten dezentraler Lösungen wie der Wärmepumpe verändert werden, während Wärme- und Gebäudenetze strukturell bevorzugt werden. Eigentümer und Betriebe müssen auch künftig die Möglichkeit haben, sich für die jeweils wirtschaftlich, technisch und klimapolitisch sinnvollste Lösung zu entscheiden. Eine stärkere Verknüpfung von Förderung und kommunaler Wärmeplanung darf nicht dazu führen, dass private Investitionsentscheidungen entwertet und staatlich-kommunale Versorgungs-strukturen faktisch bevorzugt werden. Der ZVSHK fordert deshalb gleiche und faire Rahmenbedingungen für dezentrale und netzgebundene Lösungen, mehr Transparenz und Verbindlichkeit für Wärmenetzperspektiven sowie einen wirksamen Schutz von Vertrauen, Planungssicherheit und Investitionsfreiheit.

 

Der ZVSHK hat auch ein noch ausführlicheres Papier formuliert, das konkret auf die Förderrichtlinien eingeht und sich an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie richtet. Den Inhalt dieses Positionspapiers finden Sie im Folgenden:

Der ZVSHK sieht die vom BMWE angekündigten Änderungen der BEG EM Förderrichtlinie in folgenden Punkten kritisch:

Kurzfristige Förderstopps zerstören Vertrauen in staatliche Verlässlichkeit

Der abrupte BEG-Antragsstopp ist mehr als ein administrativer Vorgang – er ist ein politischer Vertrauensbruch. SHK-Innungsfachbetriebe und Verbraucher haben auf Grundlage geltender Förderbedingungen geplant, beraten, investiert und Aufträge vorbereitet.

Wer diese Grundlage ohne belastbare Übergangsregelung kurzfristig entzieht, beschädigt die Glaubwürdigkeit staatlicher Förderpolitik. Politik darf Erwartungen, die sie selbst geschaffen hat, nicht über Nacht entwerten. Die Betriebe haben Kapazitäten eingeplant, Aufträge vorbereitet, Materialien disponiert und Kunden auf Basis der bestehenden Förderkulisse beraten.

Verbraucher haben ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf diese Rahmenbedingungen getroffen. Wenn der Zugang zur Förderung dann kurzfristig abgeschnitten wird, obwohl Vorhaben faktisch weit fortgeschritten sind, entsteht der Eindruck politischer Beliebigkeit.

ZVSHK-Forderung: Für bereits vorbereitete, beauftragte oder unmittelbar antragsreife Vorhaben muss es einen wirksamen Vertrauensschutz geben. Betriebe und Verbraucher haben im Vertrauen auf die geltenden BEG-Förderbedingungen geplant, Verträge vorbereitet oder abgeschlossen und teilweise bereits wirtschaftliche Verpflichtungen übernommen. Der Antragsstopp darf zu keinem wirtschaftlichen Totalschaden der Heizungsbranche werden.

Förderung wird immer komplizierter

Die neue BEG EM kombiniert Grundförderung, Einkommensbonus, Familienkomponente, Klimageschwindigkeitsbonus, Wertschöpfungsbonus, WPB-Bonus, iSFP-Bonus, degressive Höchstbeträge, Sonderregelungen und Ausschlusstatbestände.

ZVSHK-Kritik: Die Förderung wird für Verbraucher schwer verständlich und für Betriebe schwer vermittelbar. SHK-Innungsfachbetriebe geraten zunehmend in eine Förderberatungsrolle, ohne die Förderentscheidung beeinflussen zu können. Das schafft Unsicherheit und erhöht den Aufwand in der Kundenberatung erheblich.

Technologieoffenheit wird behauptet, aber praktisch eingeschränkt

Die Richtlinie betont zwar ausdrücklich einen technologieoffenen Ansatz. Gleichzeitig wird die Förderung stärker mit der kommunalen Wärmeplanung und der BEW verzahnt. Besonders kritisch ist die Formulierung, wonach die Förderung von Einzelheizungen in Gebieten, die sich für Wärmenetze eignen, künftig stärker fokussiert werden soll. Damit droht eine faktische Vorfestlegung zugunsten von Wärme- und Gebäudenetzen. Dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen könnten in potenziellen Wärmenetzgebieten schlechter gestellt oder ausgeschlossen werden, obwohl sie im konkreten Gebäude technisch, wirtschaftlich und klimapolitisch sinnvoll sein können.

ZVSHK-Kritik: Technologieoffenheit darf nicht nur in der Präambel stehen. Sie muss auch in der Förderpraxis gelten.

Klimageschwindigkeitsbonus läuft zu schnell aus

Der Klimageschwindigkeitsbonus soll stufenweise sinken und ab August 2028 vollständig entfallen.

ZVSHK-Kritik: Gerade der Bonus soll den frühzeitigen Heizungstausch anreizen. Ein zu schneller Abbau kann aber das Gegenteil bewirken: Verbraucher warten ab, verschieben Investitionen oder verlieren angesichts unsicherer Förderbedingungen das Vertrauen.

Wärmepumpenförderung wird geschwächt

Besonders problematisch ist die vorgesehene Absenkung des Fördersatzes für Wärmepumpen ab Q1 2027 auf nur noch 15 Prozent. Zwar soll ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU eingeführt werden. Dieser gleicht die Kürzung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen aus. Gleichzeitig bleiben Wärmenetzanschlüsse, Gebäudenetzanschlüsse und Gebäudenetze grundsätzlich mit 30 Prozent förderfähig.

ZVSHK-Kritik: Eine zentrale dezentrale Technologie der Wärmewende wird geschwächt, während netzgebundene Lösungen strukturell bevorzugt werden. Das sendet ein widersprüchliches politisches Signal.

Wärmenetze werden nicht ausreichend an Transparenzpflichten gebunden

Der Anschluss an Wärmenetze bleibt förderfähig. Gleichzeitig fehlen im Entwurf klare Anforderungen an Transparenz, Preiswürdigkeit, tatsächliche Klimawirkung, Anschlusszeitpunkt und Verbindlichkeit von Wärmenetzperspektiven.

ZVSHK-Forderung: Wenn Wärmenetze förderpolitisch gestärkt werden, müssen sie auch strengen Anforderungen unterliegen. Eigentümer brauchen Klarheit über Kosten, CO₂-Bilanz, Anschlussfristen, Verfügbarkeit und langfristige Preisentwicklung. Sonst werden private Investitionen zugunsten unsicherer Netzperspektiven blockiert.

Kommunale Wärmeplanung darf private Investitionen nicht ausbremsen

Die BEG soll künftig stärker die kommunale Wärmeplanung flankieren. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, darf aber nicht dazu führen, dass private Eigentümer mit effizienten dezentralen Lösungen auf unbestimmte Netzplanungen verwiesen werden.

Besonders kritisch bewertet der ZVSHK den vorgesehenen Förderausschluss für private (dezentrale) Heizungslösungen, wenn künftig ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz möglich sein soll. Damit wird die Förderung faktisch an eine Prognose geknüpft, die für Antragsteller häufig weder belastbar noch einfach überprüfbar ist.

Nach der bislang bekannten Stoßrichtung sollen Antragsteller selbst nachweisen müssen, dass sie innerhalb von drei Jahren nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden können. Dafür gibt es nach bisherigem Kenntnisstand jedoch keinen bundeseinheitlichen Kontrollmechanismus und keine zentrale, verlässliche Datengrundlage. Die Betroffenen müssten sich die erforderlichen Informationen vielmehr individuell bei Kommunen, Versorgern oder anderen Stellen beschaffen.

Hinzu kommt, dass weiterhin ungeklärt ist, wie in typischen Praxisfällen verfahren werden soll, etwa wenn die bestehende Heizung kurzfristig ausfällt, Kommunen ihre Wärmeplanungen zeitlich verschieben, angekündigte Wärmenetze nicht rechtzeitig realisiert werden, oder sich Anschlussmöglichkeiten anders entwickeln als ursprünglich dargestellt.

ZVSHK-Forderung: Dezentrale Heizungslösungen dürfen nicht allein wegen einer möglichen oder angekündigten Wärmenetzperspektive von der Förderung ausgeschlossen werden. Ein Förderausschluss darf allenfalls dann greifen, wenn ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz verbindlich zugesagt, rechtssicher nachweisbar, wirtschaftlich zumutbar und innerhalb eines klar definierten Zeitraums tatsächlich verfügbar ist.

Kritik an der Kostenargumentation

Mit Sorge sehen wir zudem Formulierungen, wonach die Förderung „kosteneffizienter” ausgestaltet werden solle, um unter anderem die Installationskosten, etwa bei Wärmepumpen, zu senken.

Solche Aussagen können den Eindruck erwecken, als seien die im europäischen Vergleich hohen Kosten einseitig dem SHK-Handwerk anzulasten. Das greift deutlich zu kurz. Kostenstrukturen ergeben sich aus einer Vielzahl von Faktoren, etwa baulichen Voraussetzungen, Systemkomplexität, Normen, Dokumentationspflichten, Netzanschlussfragen und Marktbedingungen.

Die geplante Evaluation der Installationskosten im EU-Vergleich kann sinnvoll sein. Sie darf aber nicht den Eindruck erwecken, hohe Kosten seien einseitig dem SHK-Handwerk anzulasten.

ZVSHK-Forderung: Es muss eine ehrliche Kostendebatte geführt werden. Hohe Installationskosten dürfen nicht einseitig dem SHK-Handwerk zugeschrieben werden. Wer Kosten senken will, muss diese strukturellen Kostentreiber abbauen. Installationskosten entstehen durch viele Faktoren: Gebäudebestand, technische Anforderungen, Normen, Dokumentationspflichten, Schallschutz, elektrische Anschlussbedingungen, Materialpreise, Netzanschlussfragen und Förderbürokratie. Das SHK-Handwerk ist nicht Kostentreiber, sondern zentraler Umsetzer der Wärmewende.

Degressive Ausgestaltung der Förderung

Die förderfähigen Höchstbeträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung werden abgesenkt. Für die erste Wohneinheit sinkt die Höchstgrenze von bislang offenbar 30.000 Euro beziehungsweise künftig zunächst 28.000 Euro schrittweise bis auf 22.000 Euro ab August 2030. Das ist eine klare Kürzungsperspektive.

Gerade bei Wärmepumpen, komplexen Bestandssituationen, Mehrfamilienhäusern oder schwierigen baulichen Voraussetzungen können sinkende förderfähige Kosten die Investitionsbereitschaft deutlich schwächen.

ZVSHK-Forderung: Die förderfähigen Höchstbeträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung dürfen nicht pauschal abgesenkt werden. Sie müssen die tatsächlichen Kosten im Gebäudebestand realistisch abbilden – insbesondere bei Wärmepumpen, Mehrfamilienhäusern, Nichtwohngebäuden und komplexen Sanierungen. Eine starre Degression schwächt Investitionen, schafft Unsicherheit und bremst die Wärmewende.

Zusätzliche Belastungen für Fachunternehmen

Der ZVSHK unterstützt, dass die Fachunternehmererklärung zentral bleibt. Gleichzeitig steigen aber auch die Anforderungen an Nachweise, Bestätigungen, technische Prüfung, Dokumentation, Eigenleistungsbestätigung und Verwendungsnachweise.

ZVSHK-Kritik: Das SHK-Handwerk trägt immer mehr administrative Verantwortung. Es besteht die Gefahr, dass Fachbetriebe faktisch in eine Berater-, Prüfer- und Haftungsrolle gedrängt werden, die über ihre eigentliche Planungs- und Ausführungsverantwortung hinausgeht.

Regelungen zu natürlichen Kältemitteln und Feinstaubgrenzen

Positiv nehmen wir zur Kenntnis, dass die Regelungen zu natürlichen Kältemitteln und Feinstaubgrenzen offenbar noch einmal überprüft und entschärft werden sollen. Hier kommt es nun auf eine sachgerechte und praktikable Ausgestaltung an.

ZVSHK-Forderung: Die Regelungen zu natürlichen Kältemitteln und Feinstaubgrenzwerten sind praxistauglich, technologieoffen und mittelstandsfreundlich auszugestalten. Anforderungen müssen sich an technischer Machbarkeit, Produktverfügbarkeit, Sicherheitsanforderungen und Umsetzbarkeit im Handwerk orientieren. Zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßige Belastungen für Betriebe und Verbraucher sind zu vermeiden.

Schlussbemerkung

Der ZVSHK fordert eine BEG-Förderung, die technologieoffen, verlässlich, praxistauglich und wettbewerbsfair ausgestaltet ist. Dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen dürfen nicht gegenüber Wärme- und Gebäudenetzen benachteiligt werden. Förderhöchstbeträge müssen die realen Kosten im Gebäudebestand abbilden, und private Investitionsentscheidungen dürfen nicht auf Grundlage unverbindlicher Wärmenetzprognosen blockiert werden. Entscheidend sind Planungssicherheit, einfache Verfahren, faire Förderbedingungen und die Anerkennung des SHK-Handwerks als zentraler Umsetzungspartner der Wärmewende.

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